Einspruch gegen Steuerbescheid
Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und sind mit der Festsetzung nicht einverstanden? Wir helfen Ihnen, fristgerecht und professionell Einspruch nach §347 AO einzulegen.
Wichtig: 1-Monats-Frist!
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen (§355 AO). Verspätete Einsprüche werden als unzulässig verworfen.
So funktioniert's
1. Frist prüfen
Wir berechnen automatisch, bis wann Ihr Einspruch eingehen muss.
2. Begründung wählen
Vorgefertigte Texte für die häufigsten Einspruchsgründe.
3. PDF generieren
Druckfertiges Schreiben nach DIN 5008.
4. Versenden
Per Post, ELSTER oder E-Mail an Ihr Finanzamt.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- • Den angefochtenen Steuerbescheid (Original oder Kopie)
- • Ihre Steuernummer und Aktenzeichen
- • Belege, die Ihre Begründung stützen (Quittungen, Verträge, Berechnungen)
- • Adresse Ihres zuständigen Finanzamts
Hinweis: Dieser Service ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Beauftragung eines Steuerberaters. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.
